DIE FRITZEN SIND:
FOKUSSIERT
UND NICHT
AFFEKTIERT
AGB
unkompliziert und nicht launisch strategisch und nicht planlos kompetent aber nicht überheblich vielseitig und nicht farblos erfahren und nicht einfältig lieber partner als dienstleister norddeutsch aber nicht spröde
1. Gegenstand und Dauer des Vertrages, Kündigungsfristen, Abnahme
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Visscher’s Fritzen GbR, vertreten durch Kristine Dölle und Holger Visscher, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt.
- Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert. Eine nicht erteilte Anerkennung gilt als Ablehnung.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Jedem Vertrag (Projektvereinbarung) liegt eine detaillierte Leistungsbeschreibung bei, die den Inhalt der geschuldeten Leistungen definiert.
- Die Agentur erbringt Leistungen aus den Bereichen:
• Marketing: Marketingberatung, -Planung und – Konzeption
• Mediaberatung- und Planung
• Design & Branding: Corporate Design, Printdesign, Packaging & Webdesign
• Programmierung von Webseiten & Landing Pages
• Social Media Marketing
• Video (Konzeption, Umsetzung) & Ton (Konzeption, Umsetzung)(nachfolgend „Leistungen“ genannt).Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Projektvertrag (nachfolgend „Projektvertrag“, „Rahmenvereinbarung“ oder „Auftrag“) und dessen Anlagen. - Der Vertrag ( Projektvereinbarung) tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag (Projektvereinbarung), bzw. in dem dazugehörigen Angebot genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Jahresende gekündigt werden. Ist in dem Vertrag (Projektvereinbarung) keine Vertragslaufzeit angegeben, gilt die Vollendung des Auftrages durch die Agenturals Vertragsende. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
- Mit der Abnahme erkennt der Kunde die Leistung als vertragsgemäß an. Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, kann der Kunde nach drei Korrekturschleifen keine Änderungswünsche mehr anbringen, sondern ist verpflichtet, die Leistung abzunehmen. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung der Agentur 10 Werktage nach dem Abnahmeverlangen als abgenommen. Die Nutzung der vertraglichen Leistung durch den Kunden stellt in jedem Fall eine Form der Abnahme dar. Bei Print- oder Plotprodukten kann die Abnahme auch durch Genehmigung der elektronisch übermittelten Ansicht erfolgen. Das Risiko einer Abweichung zwischen der elektronisch übermittelten Ansicht und dem Druckprodukt trägt der Kunde; zur Minimierung des Risikos kann der Kunde die für ihn kostenpflichtige Erstellung eines farbverbindlichen Probedrucks (Proof) verlangen, was mit Zeitverzögerungen des finalen Drucks verbunden ist.
- Individuell programmierte Lösungen werden dem Kunden auf einem Server der Agentur zum Test und zur vorbereitenden Übergabe bereitgestellt. Die technische Freigabe der Leistung der Agentur durch den Kunden beinhaltet die Abnahme der Leistung. Die Rechnung der Agentur ist vor Übergabe der Daten an den Kunden zu begleichen.
- Nach Abnahme der Leistung durch den Kunden gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Kunde die Leistung innerhalb von 6 Monaten entgegenzunehmen. Danach besteht keine Pflicht der Agentur, die Leistung weiterhin zur Übergabe bereitzuhalten. Das Recht der Agentur, die volle Vergütung zu fordern, bleibt hiervon unberührt.
2. Urheber- und Nutzungsrechte
- Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang das einfach Nutzungsrecht an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
- Entwickelte Entwürfe sind bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages und der Übergabe des finalen Produktes an den Kunden Eigentum der Agentur, unterliegen dem alleinigen Urheber- und Nutzungsrecht der Agentur und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für Entwürfe, die im Rahmen kostenloser Marketingaktionen oder für eine Angebotspräsentation erstellt wurden. Entwürfe dienen dem Kunden als Veranschaulichung von zu erbringenden Leistungen und dürfen ohne schriftliche Einwilligung der Agentur, auch in inhaltlich oder äußerlich abgewandelter Form, nicht kopiert, vervielfältigt oder veröffentlicht werden.
- Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
- Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Eine Entfernung dieser Signierung ist dem Kunden bei Meidung einer Vertragsstrafe von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro) nicht gestattet. Die vorbenannte Vertragsstrafenhöhe gilt dann nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass ein Schaden nicht oder in niedrigerer Höhe entstanden ist. Die Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden vor Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.
- Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder von vom Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur eine vom Kunden zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen des ursprünglich vereinbarten Honorars netto zu. Die vorbenannte Vertragsstrafenhöhe gilt dann nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass ein Schaden nicht oder in niedrigerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes durch die Agentur, auf den die Vertragsstrafe anzurechnen ist, bleibt hiervon unberührt.
- Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
- Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
3. Vergütung
- Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zuzahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, sind die Angebote Festpreisangebote. Etwaige Angaben über Zeitaufwand (Manntage) sind unverbindlich und dienen nur der Orientierung; diese Angaben lassen keinen Rückschluss auf den Termin der Projektfertigstellung zu.
- Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
- Bei Dienstleistungsprojekten (Konzeption, Programmier-, Gestaltungsarbeiten, o. ä.) behält sich die Agentur das Recht vor, den Gesamtbetrag (Restbetrag bei Raten oder Abschlagszahlungen) vor Übergabe der Leistung von dem Kunden einzufordern. Ziff. 1.7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.
- Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich vereinbart, mit Zugang der Rechnung sofort und ohne jeden Abzug fällig und müssen spätestens am 14. Tag nach Zugang der Rechnung erfolgt sein. Bei Überschreitung des Zahlungstermins steht der Agentur im Sinne des § 286 Absatz 2 Nr. 2 BGB ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Kalendertagen ist die Agentur berechtigt, den Gesamtauftragswert sofort und ohne Abzug von dem Kunden einzufordern, auch wenn die Arbeit hierfür noch nicht abgeschlossen wurde. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Betrifft der Zahlungsverzug Hostinggebühren, ist die Agentur zusätzlich berechtigt, hinsichtlich des Hostings der Webseite ein Leistungsverweigerungsrecht auszuüben und die Webseite bis zur vollständigen Bezahlung der Gebühren abzuschalten.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen behält sich die Agentur das Recht vor, Projekte vorzeitig und ohne Vollendung zu kündigen. Die Agentur ist auch ohne Fertigstellung des Projektes berechtigt, den Gesamtbetrag ohne Abzug sofort einzufordern. Bei laufenden Projekten mit monatlicher Zahlung, ist die Agentur berechtigt den Gesamtbetrag bis zum Laufzeitende vollständig einzufordern.
- Im Einzelfall registriert die Agentur für den Kunden im Rahmen des Webhostings Domains. Sofern der Kunde die vereinbarten Hostinggebühren auch nach schriftlicher Aufforderung unter Setzung einer Frist von 14 Tagen durch die Agentur nicht zahlt, behält sich die Agentur vor, die Nutzung der betreffenden Domain zu untersagen und die Domain für sich zu behalten und für eigene Zwecke zu verwenden oder diese zu verkaufen.
4. Zusatzleistungen, Änderungen und Abbruch von Aufträgen
- Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
- Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, wird der Kunde der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Die Umsetzung der Änderungen ist von der Agentur nur dann geschuldet, wenn die Agentur die Änderungen ausdrücklich bestätigt und deren Umsetzbarkeit ausdrücklich zusichert.
5. Zeitplanung
- Ausschließlich in der unterzeichneten Projektvereinbarung (nebst zugehörigem Angebot) genannte Zeitpläne sind für beide Parteien verbindlich. Nebenabreden, auch schriftlich, stellen allenfalls eine unverbindliche zeitliche Einschätzung dar und machen das Projekt auch bei deutlichem Überschreiten nicht abzugsfähig.
6. Geheimhaltung
- Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von der Agentur oder im Auftrag der Agenturhandelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zwei Jahre über das Vertragsende hinaus.
7. Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentursorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben oder vernichtet.
- Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.
8. Webhosting, Software
- Webhosting (E-Mail): Der Kunde hat für ihn über das Internet eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens einer Woche abzurufen und auf eigenen Rechnern zu speichern.
- Die Agentur behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten nach 12 Monaten ohne Rückfrage zu löschen. Der Kunde verpflichtet sich, von der Agentur zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider sowie die Agentur unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten Dritte infolge Verschuldens des Kunden durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der Agenturnutzen, haftet der Kunde gegenüber der Agenturauf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den von der Agenturgehosteten Web-Servern abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen.
- Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten der Agentur oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen.
- Webhosting (Internet): Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.
- Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro). Die vorbenannte Vertragsstrafenhöhe gilt dann nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass ein Schaden nicht oder in niedrigerer Höhe entstanden ist. Ein weitergehender Schadensersatz bei Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt vorbehalten. Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen die Agentur, die Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen.Die Agenturübernimmt hierbei keine Prüfungspflicht.
- Bei Verstoß der Internetseiten des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber der Agentur auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Er stellt die Agentur im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internetseiten des Kunden zurückgehen, frei. Dies beinhaltet auch die Rechtsverfolgungskosten (Anwalts- und Gerichtskosten), die der Agentur dadurch entstehen, dass diese von Dritten wegen vorbenannter Rechtsverstöße des Auftraggebers in Anspruch genommen wird. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Kunden in der Internetpräsenz, es sei denn, der Agentur kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird; die Haftung der Agentur ist in diesem Fall jedoch begrenzt auf die typischerweise bei der betreffenden vertraglichen Dienstleistung der Agentur zu erwartenden Schäden.
- Webhosting (Gewährleistung): Die Agentur gewährleistet eine Erreichbarkeit der bereitgestellten/gehosteten Internet-Webserver von 95% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Agenturliegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Im Rahmen der Gewährleistung kann die Agentur Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen einbauen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum der Agentur über.
- Software: Der Kunde testet jedes Programm gründlich auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von der Agentur erhält.
- Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.
- Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen.
- Der Kunde hat die Agentur bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, und erforderlichenfalls zu entfernen.
- Sofern die Agentur für den Kunden Open-Source-Systeme in die zu erbringende Leistung integriert bzw. Setup und Individualisierung übernimmt, ist lediglich die Integrationsleistung Gegenstand der Leistung der Agentur, nicht jedoch ein Verkauf des Open-Source-Systems selbst, sofern dies nicht ausdrücklich anders vertraglich vereinbart ist.
- Suchmaschinenoptimierung: Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing mit dem Ziel, die Webseiten seiner Kunden in Suchdiensten besser zu platzieren. Die Agentur optimiert vereinbarte Webseiten des Auftraggebers im Hinblick auf eine verbesserte Positionierung in den Suchergebnisseiten der wichtigsten Suchdienste während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Optimierung wird für mit dem Kunden vereinbarte Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, im folgenden Keywords genannt, vorgenommen. Eine Garantie für die Verbesserung der Suchergebnisse gibt die Agentur nicht. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an den optimierten Webseiten oder der eingehenden Hyperlinks die gesamte Optimierung der Agentur zunichte machen kann. Der Kunde hat keinen Anspruch gegen die Agentur auf Offenlegung des Verfahrens der Optimierung.
9. Media-Planung und Media-Durchführung
- Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
- Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Kunden bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiterzugeben.
- Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins aufgrund einer verspäteten Zahlung des Kunden haftet die Agentur nicht.
10. Mitwirkung
- Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die Agentur die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird der Kunde alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen der Agentur innerhalb von 10 Werktagen zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen.Nimmt die Agentur auf Anforderung des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches der Agentur vorliegen, kann die Agentur den Aufwand in Rechnung stellen.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die Agentur von der Leistungspflicht befreit. Leistet die Agentur dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
- Sollte der Agentur von Seiten des Kunden kein FTP Zugriff gewährt werden, trägt der Kunde eventuell anfallende Kosten, die durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider) entstehen.
11. Gewährleistung und Haftung der Agentur
- Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.Die Agentur wird jedoch auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Dieses umfasst auch die Rechtsverfolgungskosten im Falle einer Inanspruchnahme der Agentur durch Dritte. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden erfolgt unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form. Erachtet die Agentur für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.
- Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so beträgt die Frist zur Geltendmachung von gesetzlichen Gewährleistungsrechten 1 Jahr ab Abnahme.
- Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. Die Agentur schuldet nicht die Rechtssicherheit von Kundenangaben wie etwa Impressum, Datenschutzerklärung und Verlinkungen; die Gewährleistung der diesbezüglichen Rechtssicherheit obliegt dem Kunden. Für die Richtigkeit von Dritten übermittelter Inhalte steht die Agentur nicht ein; eine Haftung für Dritte, die Erfüllungsgehilfen der Agentur sind, richtet sich nach den Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Agentur haftet in keinem Fall für datenschutzrechtlich kritische Applikationen, Scripte und Software, die auf Kundenwunsch in Websites oder auf Rechensystemen des Kunden installiert wurden und ist nicht für die Bereitstellung von Datenschutzerklärungen auf von der Agentur entwickelten Websites verantwortlich, wird den Kunden aber auf diese Pflicht hinweisen.
- Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person; diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Die Haftung der Agentur wird beschränkt auf die typischerweise bei der betreffenden vertraglichen Dienstleistung der Agentur zu erwartenden Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Folgeschäden und mittelbare Schäden im Fall einfacher Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen.
- Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die vollständige Vermeidung von Ausfällen oder Umsatzeinbußen, die bei der programmiertechnischen Arbeit an Livesystemen des Kunden durchgeführt werden. Das Risiko kann durch den Kunden minimiert werden, wenn er die Arbeit auf einer zusätzlichen Entwicklungsumgebung ermöglicht/beauftragt. Dies kann mit deutlichen Mehrkosten verbunden sein.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von der Agenturdurchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche des Kunden oder sonstige Manipulationen entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (Schreib- und Druckelemente, Farbträger etc.) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.
- Die Gewährleistungs- und Nachbesserungspflicht der Agentur für Programmierleistungen und Softwareprodukte erlischt vollständig, wenn der Kunde Zugangsberechtigungen für Administrationsebenen oder Quelldateien fordert, die nicht für das allgemeine Arbeiten mit dem Produkt erforderlich sind und/oder diese Dritten zugänglich macht.
- Die Agentur haftet bei der Nichterfüllung von verbindlichen und in der Projektvereinbarung vereinbarten Zeitplänen unbeschadet der vollständigen Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und nur für die typischerweise bei der betreffenden vertraglichen Dienstleistung der Agentur zu erwartenden Schäden. Kleinere Fehler bei oder nach Projektübergabe gelten nicht als Nichterfüllung eines Zeitplanes. Die Agentur haftet in keinem Fall für Schäden, die aufgrund einer länger als geplanten Umsetzungsdauer entstehen, sofern diese nicht vertraglich vereinbart war.
- 11.10 Die Agentur haftet nicht für die Lauffähigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen nach Abnahme der Arbeit durch den Kunden.
- Der Kunde hat allerdings die Möglichkeit zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Lauffähigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen nach Abnahme der Arbeit durch den Kunden einen entsprechenden Wartungsvertrag mit der Agentur abzuschließen. Hierzu kann der Kunde mit der Agentur in Kontakt treten. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Abschluss eines solchen Wartungsvertrages besteht nicht.
12. Verwertungsgesellschaften
- Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
- Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nichtjuristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
13. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
- Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von der Agentur angefertigt werden, sind Eigentum der Agentur und verbleiben bei ihr. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Anfertigung und Übergabe einer Dokumentation sind von der Agentur nicht geschuldet, es sei denn, es ist ausdrücklich vertraglich vereinbart.
14. Streitigkeiten
- Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen.
- Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Auswahl des jeweiligen Gutachters erfolgt einvernehmlich durch die Parteien oder, wenn kein Einvernehmen hergestellt werden kann, durch die zuständige berufsständische Kammer. Die Kosten hierfür werden von Kunden und der Agentur geteilt.
15. Datenschutz
- Die Agentur speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt die Agentur auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Die Agentur wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen und sämtliche gespeicherte personenbezogene Daten auf Kundenwunsch löschen.
- Die Agentur wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als die Agentur verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
- Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
- Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
16. Schlussbestimmungen
- Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
- Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
- Die Vertragssprache ist deutsch.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
- Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten
Stand: 28.07.2019